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   VGH Bayern, 02.11.2000 - 12 CE 00.476   

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VGH Bayern, 02.11.2000 - 12 CE 00.476 (https://dejure.org/2000,50725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.11.2000 - 12 CE 00.476 (https://dejure.org/2000,50725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. November 2000 - 12 CE 00.476 (https://dejure.org/2000,50725)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07

    Eingliederungshilfe in Form einer Legasthenietherapie

    Dieses Merkmal kann im Zusammenhang mit einer Legasthenie vielmehr nur dann erfüllt sein, wenn es als Sekundärfolge der Legasthenie zu einer seelischen Störung oder psychosomatischen Reaktion des Kindes oder Jugendlichen kommt, sodass deshalb seine seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 - juris Rn. 29 und Stähr a.a.O. m.w.N.; vgl. ferner BayVGH, Beschluss vom 2. November 2000 - 12 CE 00.476 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER

    Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Bildungsgutscheines und Bewilligung

    Jedenfalls ist den Gerichten gemäß § 86 Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 938 Abs. 1 ZPO in Eilverfahren auch in Fällen der Regelungsanordnung eine richterliche Gestaltungsbefugnis eingeräumt, die es erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 02.11.2000, Az.: 12 CE 00.476, vom 07.12.2000, Az.: 12 CE 00.2887 und 06.08.2003, Az.: 12 CE 03.840 sowie 12 CE 03.1205; Schock, in: Schock/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2003, Rn. 158 ff. zu § 123; Hopp, in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage 2000, Rn. 66 zu § 123; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, Rn. 14 und 28 zu § 123).
  • VGH Bayern, 07.08.2003 - 12 CE 03.842

    Ausgestaltung der jugendhilferechtlichen Übernahme der Kosten einer stationären

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach § 123 VwGO auch in den Fällen der Regelungsanordnung des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine richterliche Gestaltungsbefugnis gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO zusteht, die es ihm erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.11.2000 Az. 12 CE 00.476 und vom 7.12.2000 Az. 12 CE 00.2887; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Stand: Januar 2003, RdNrn. 158 ff. zu § 123; Happ in Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 66 zu § 123; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 14 und 28 zu § 123; a.A. VGH BW vom 11.12.2000 FEVS 52, 269/271 f.).
  • VGH Bayern, 06.08.2003 - 12 CE 03.840

    Sozialhilfe, Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach gekürzten

    Die Antragsgegnerin verkennt nämlich, dass dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach § 123 VwGO auch in den Fällen der Regelungsanordnung des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine richterliche Gestaltungsbefugnis gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO zusteht, die es ihm erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.11.2000 Az. 12 CE 00.476 und vom 7.12.2000 Az. 12 CE 00.2887; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2003, RdNrn. 158 ff. zu § 123; Happ in Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 66 zu § 123; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 14 und 28 zu § 123; a.A. VGH BW vom 11.12.2000 FEVS 52, 269/271 f.).
  • VGH Bayern, 06.08.2003 - 12 CE 03.1205

    Sozialhilfe, Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach gekürzten

    Die Antragsgegnerin verkennt nämlich, dass dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach § 123 VwGO auch in den Fällen der Regelungsanordnung des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine richterliche Gestaltungsbefugnis gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO zusteht, die es ihm erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.11.2000 Az. 12 CE 00.476 und vom 7.12.2000 Az. 12 CE 00.2887; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2003, RdNrn. 158 ff. zu § 123; Happ in Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 66 zu § 123; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 14 und 28 zu § 123; a.A. VGH BW vom 11.12.2000 FEVS 52, 269/271 f.).
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